Vers aus der Bhagavad Gita

2. Kap. Vers 47:

„Dein einziges Recht ist es zu wirken, und keinen Anspruch hast du auf die Früchte deines Tuns. Lass weder die Früchte deiner Handlung dir Motiv zur Handlung sein, noch wende dich zum Müßiggang.“