Krankenkassenzertifizierung

Die Krankenkassen erkennen geschlossene Yoga-Anfänger- oder Wiedereinsteiger-Kurse als Präventionsmaßnahme nach § 20 SGB V an. Jetzt sind auch Jenny und Gabi (neben Andrea und Lena) bei den Kassen zertifiziert.

Gerne können wir die regelmäßige Teilnahme (mindestens 8 x innerhalb von 12 Wochen) an unseren offenen Stunden mit diesem Formular bestätigen. Viele Krankenkassen erstatten dann anteilig den “Kurspreis”.