Krankenkassenzertifizierung

Die Krankenkassen erkennen geschlossene Yoga-Anfänger- oder Wiedereinsteiger-Kurse als Präventionsmaßnahme nach § 20 SGB V an. Derzeit sind Andrea und Lena bei den Kassen zertifiziert (Gabi und Jenny werden bald folgen).

Gerne können wir die regelmäßige Teilnahme (mindestens 8 x innerhalb von 12 Wochen) an unseren offenen Stunden mit diesem Formular bestätigen. Viele Krankenkassen erstatten dann anteilig den “Kurspreis”.